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Verwaltung, Generaldirektion, Generalintendanz, Verband: Die Liste der Namen, Änderungen und nicht zuletzt der Kompetenzen der heutigen Bundestheater-Holding ist lang. Den historischen Grundstock dieses Verbundes bildeten die ehemaligen k.k.Hoftheater, also das Hofburgtheater und die Hofoper; als Teil des hofärarisches Vermögens dienten sie bis zum Ende der Monarchie der Hebung des Ansehens des regierenden Hauses und unterstanden einem vom Kaiser ernannten Generalintendanten.
Nach dem Zerfall der Monarchie übernahm die junge Republik Österreich die Verwaltung dieser einstigen Hoftheater und definierte sie als Nationaltheater. Unverändert blieb hingegen die grundsätzliche finanzielle Verantwortlichkeit des Souveräns, nunmehr der Republik, für die Erhaltung der Häuser.
1922 erhielt das Burgtheater mit dem Akademietheater in der Lisztstraße eine zweite, kleinere Spielstätte, 1955 wurde die Volksoper am Währinger Gürtel den Österreichischen Bundestheatern eingegliedert.
In der Zwischenkriegszeit waren auch im Theater Kompetenzabgrenzung stets ein heikles und schwieriges Thema, man schwankte oftmals zwischen Einvernehmen und Genehmigung. So hatte etwa in puncto Repertoirebildung, Verträge oder Neuinszenierungen die Bundestheaterbehörde das letzte Wort.
Doch schon bald begann man über eine bessere Organisationsform nachzudenken, bereits in den 20er Jahren wurde eine Ausgliederung und Unabhängigkeit der Bühnen angedacht und die Überlegung geboren, die Bundestheater als „selbständigen Wirtschaftskörper“ zu führen und die Direktoren nicht nur mit künstlerischer, sondern auch wirtschaftlicher Verantwortung zu betrauen.
Mit dem Eintritt ins 21. Jahrhundert wurde der Österreichische Bundestheater-Verband, der im Jahre 1971 die Bundestheaterverwaltung abgelöst hatte, den Anforderungen der verschärften Wettbewerbssituation und Öffnung der Märkte nicht mehr in der gewünschten Form gerecht. So entschloss man sich, eine erneute Anpassung des Organisationssystems vorzunehmen um eine langfristige Absicherung des Kunstbetriebes auf höchstem Niveau zu sichern.
1996 wurde eine Strukturreform initiiert, die in ein Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundestheater, das Bundestheaterorganisationsgesetz, mündete. Seit der darauf folgenden „Ausgliederung“ im Jahr 1999 sind die Bundestheater nunmehr in einem Verband von fünf eigenständigen GmbHs unter Führung der Bundestheater Holding GmbH - Burgtheater GmbH, Wiener Staatsoper GmbH, Volksoper Wien GmbH und Theaterservice GmbH - organisiert.
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