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Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind das Grundprinzip des Handelns der Bundestheater-Holding. Das gilt in erster Linie für die Verwendung der Subvention in der Höhe von 144,436 Mio. Euro (GJ 2011/2012), die der Bundestheater-Holding und den Bühnengesellschaften von der Republik Österreich bereitgestellt wird. Diese sogenannte Basisabgeltung ist die finanzielle Grundlage für die Erfüllung des – in § 2 BThOG
gesetzlich festgeschriebenen – kulturpolitischen Auftrages.
Zu den Hauptaufgaben der Bundestheater-Holding zählen:
– die strategische Führung der Tochtergesellschaften
– das konzernweite Controlling
– die konzernweite interne Revision
– die finanzielle Absicherung der Bühnengesellschaften als Voraussetzung für die Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrages
– die einheitliche Regelung von Grundsatzfragen des Konzerns und deren Durchsetzung
– die Verhandlung und der Abschluss von Kollektivverträgen für die Konzernbetriebe
Die Bundestheater-Holding investierte im vergangenen Geschäftsjahr knapp 2,0 Mio. Euro in die Instandhaltung der historischen Gebäude (Burgtheater, Akademietheater, Staatsoper und Volksoper). Zusammen mit den einzelnen Etappen eines mehrjährigen Sonderinvestitionsprogramms ergibt das ein jährliches Investitionsvolumen von 2,7 Mio. Euro.
Die Erfüllung dieser Aufgaben setzt einen hohen Grad an Flexibilität voraus. Eine schlanke und effiziente Organisationsstruktur ist daher oberstes Gebot, um allen vom Bundestheaterorganisationsgesetz übertragenen Aufgaben und dem Selbstverständnis aller Konzerngesellschaften als Dienstleistungsunternehmen am besten gerecht werden zu können.
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